Erwägungsgrund 8 32015R1886
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 9. Oktober 2014 zugeleiteten Stellungnahme den Schluss, dass zwischen der Aufnahme von beta-Galactosidase, die bei der Fermentierung einer Säuglingsanfangsnahrung aus Streptococcus thermophilus (anschließend inaktiviert) gewonnen wird, und der Verringerung gastrointestinaler Beschwerden kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.