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Zur Verbesserung des Wettbewerbs im Endkunden-Roamingmarkt müssen nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 inländische Anbieter ihren Kunden den Zugang zu regulierten Sprach-, SMS- und Datenroamingdiensten ermöglichen, die als ein Paket von jedem beliebigen alternativen Roaminganbieter bereitgestellt werden. Da mit der Regelung des Endkunden-Roamings gemäß der vorliegenden Verordnung die Endkunden-Roamingentgelte gemäß den Artikeln 8, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in naher Zukunft abgeschafft werden sollen, wäre es nicht mehr angemessen, die Inlandsanbieter zu dieser Art des separaten Verkaufs regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene zu verpflichten. Anbieter, die ihren Kunden bereits den Zugang zu regulierten Sprach-, SMS- und Datenroamingdiensten, die als ein Paket von einem alternativen Roaminganbieter bereitgestellt werden, ermöglicht haben, können dies auch weiterhin tun. Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass Roamingkunden von stärker wettbewerbsgeprägten Endkundenpreisen, insbesondere für Datenroamingdiensten, in den besuchten Märkten profitieren könnten. In Anbetracht der gestiegenen Nachfrage nach Datenroamingdiensten und der Bedeutung dieser Dienste sollten Roamingkunden Alternativen für den Zugang zu Datenroamingdiensten bei Reisen innerhalb der Union zur Verfügung gestellt werden. Daher sollte daran festgehalten werden, dass weder inländische Anbieter noch Roaminganbieter Kunden am Zugang zu regulierten Datenroamingdiensten hindern dürfen, die von einem alternativen Roaminganbieter direkt in einem besuchten Netz bereitgestellt werden, wie es in der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 vorgesehen ist.
Um die Rechte von Roamingkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zu stärken, sollten in der vorliegenden Verordnung spezifische Transparenzanforderungen an…
„separater Verkauf regulierter Datenroamingdienste auf Endkundenebene“ ist die Erbringung regulierter Datenroamingdienste, die den Roamingkunden von einem…
Die vorliegende Verordnung sollte eine Einzelmaßnahme im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie 2002/21/EG darstellen. Daher sollten Änderungen, die…
Um zu gewährleisten, dass der Übergang von der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zur Abschaffung der Roamingaufschläge reibungslos erfolgt, sollte in der…
Mit dieser Verordnung sollen gemeinsame Regeln zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs bei der Bereitstellung…
Gleichzeitig sollten Roaminganbieter eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für die Inanspruchnahme regulierter Roamingdienste auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.