Erwägungsgrund 6 32015R2285
Das Kriterium des Codex Alimentarius in Bezug auf E. coli bei in Verkehr gebrachten Erzeugnissen unterscheidet sich von dem in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Kriterium. Das Kriterium des Codex Alimentarius besteht aus einem 3-Klassen-Plan (n = 5, c = 1, m = 230 und M = 700 E. coli MPN/100 g (MPN: most probable number) Fleisch und Schalenflüssigkeit), das Kriterium der Europäischen Union dagegen besteht aus einem 2-Klassen-Plan (n = 1, c = 0, M = 230 E. coli MPN/100 g Fleisch und Schalenflüssigkeit). Diese Divergenz wirkt sich auf den internationalen Handel aus. Das Kriterium des Codex Alimentarius, das auf internationalen Standards beruht, sollte sich auch in den Regeln für die Einstufung von Erzeugungsgebieten der Klasse A in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 widerspiegeln.