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Informationen über die Risiken, die den Märkten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte innewohnen, sollten zentral gespeichert und unter anderem für die ESMA, die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA), die jeweils zuständigen Behörden, den ESRB und die jeweiligen Zentralbanken des ESZB, einschließlich der Europäischen Zentralbank („EZB“) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 , auf einfache Weise und unmittelbar zugänglich sein, um die Risiken von Schattenbanktätigkeiten geregelter und nicht geregelter Unternehmen für die Finanzstabilität erkennen und beobachten zu können. Bei der Ausarbeitung der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen technischen Regulierungsstandards bzw. entsprechenden Änderungsvorschlägen sollte die ESMA die gemäß Artikel 81 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 angenommenen bestehenden technischen Standards, mit Regelungen für Transaktionsregister für Derivatekontrakte und deren künftige Entwicklung berücksichtigen. Die ESMA sollte ferner bestrebt sein, sicherzustellen, dass die betroffenen zuständigen Behörden, der ESRB und die jeweiligen Zentralbanken des ESZB einschließlich der EZB direkt und unverzüglich auf die Informationen zugreifen können, die sie benötigen, um ihre Aufgaben, einschließlich der Aufgaben, die Geld- und Währungspolitik festzulegen und auszuführen und die Finanzmarktinfrastrukturen zu überwachen, wahrnehmen zu können. Damit dies gewährleistet ist, sollte die ESMA die Bedingungen für den Zugriff auf diese Informationen in Entwürfen für technische Regulierungsstandards festlegen.
Die ESMA darf den Zentralbanken, dem Europäischen System der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden, dem…
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels und die Kohärenz mit den Meldungen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und international vereinbarten…
Es ist wichtig, dass die Marktteilnehmer sämtliche Einzelheiten zu den von ihnen eingegangenen Derivatekontrakten an Transaktionsregister melden. So werden…
Um in der gesamten Union transparente Bedingungen für den Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds aufrechtzuerhalten, sollte die Europäische…
Die Technischen Standards für die Finanzdienstleistungsbranche sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern,…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden sollten ergänzt werden durch einen expliziten Mechanismus zum Verbot oder zur Beschränkung von Marketing, Vertrieb und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.