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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung im Verhältnis zu den Kosten der Datenerhebung, die die Mitgliedstaaten seit 2005 auf freiwilliger Basis nach den Grundsätzen des Systems der Gesundheitskonten durchführen, und dem Aufwand für die Mitgliedstaaten abgewogen wurden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission in den Jahren 2013 und 2014 Pilotstudien in die Wege geleitet, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchgeführt wurden. Die Kommission hat den Bedarf der Nutzer auf verschiedenen Sitzungen mit den Mitgliedstaaten erörtert. Die Verfügbarkeit EU-weiter Daten ist wahrscheinlich von großem Nutzen für die Entscheidungsfindung in den Bereichen Gesundheit und Sozialpolitik.
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet worden. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Damit Relevanz und Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet sind, sollte das Handbuch zum System der Gesundheitskonten 2011 , das die Kommission (Eurostat), die…
Die Kommission bewertet und veröffentlicht die Ergebnisse der Pilotstudien und wägt dabei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und…
Die Kommission hat die Durchführbarkeit der technischen Modalitäten und ihre Verhältnismäßigkeit bezüglich der zu erwartenden Kosten und des zu erwartenden…
Im Falle eines erheblichen neuen Datenbedarfs oder wenn eine unzureichende Qualität der Daten festgestellt wird, leitet die Kommission (Eurostat)…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.