Erwägungsgrund 12 32015R0477
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden —