Erwägungsgrund 4 32015R0477
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 260/2009 des Rates und (EG) Nr. 625/2009 des Rates wurde eine gemeinsame Regelung für die Einführung von Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren aus bestimmten nicht zur Union gehörenden Ländern erlassen. Als Schutzmaßnahmen können tarifäre Maßnahmen gewählt werden, die entweder für alle Einfuhren gelten oder aber nur für jene Einfuhren, die ein vorher festgesetztes Kontingent überschreiten. Solche Schutzmaßnahmen bedeuten, dass die Waren nach Zahlung der entsprechenden Zölle Zugang zum Unionsmarkt haben.