Erwägungsgrund 7 32015R0477
Ausführende Hersteller, die ihre Ware in die Union ausführen möchten, sollten deshalb keinen unerwünschten wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt werden und weiterhin Zugang zum Unionsmarkt haben.
Ausführende Hersteller, die ihre Ware in die Union ausführen möchten, sollten deshalb keinen unerwünschten wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt werden und weiterhin Zugang zum Unionsmarkt haben.