Erwägungsgrund 8 32015R0552
Die Nichtaufnahme von Trifluralin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch den Beschluss 2010/355/EU der Kommission festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Trifluralin wurden widerrufen.