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Dieser Artikel gilt nicht nur für Netzkopplungspunkte, sondern auch für andere Punkte der Fernleitungsnetze, an denen die Gasqualität gemessen wird.
Jeder Fernleitungsnetzbetreiber kann eine oder mehrere der folgenden Parteien als Empfänger von Informationen über Änderungen der Gasqualität auswählen:
direkt an das Netz des Fernleitungsnetzbetreibers angeschlossene Endkunden, deren betriebliche Prozesse durch Änderungen der Gasqualität beeinträchtigt werden, oder, wenn in den nationalen Vorschriften keine direkte Vertragsbeziehung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und den direkt an ihr Netz angeschlossenen Endkunden vorgesehen ist, Netznutzer, die im Auftrag eines Endkunden handeln, dessen betriebliche Prozesse durch Änderungen der Gasqualität beeinträchtigt werden;
direkt an das Netz des Fernleitungsnetzbetreibers angeschlossene Verteilernetzbetreiber mit Endkunden, deren betriebliche Prozesse durch Änderungen der Gasqualität beeinträchtigt werden;
direkt an das Netz des Fernleitungsnetzbetreibers angeschlossene Speicheranlagenbetreiber, deren betriebliche Prozesse durch Änderungen der Gasqualität beeinträchtigt werden.
Die Fernleitungsnetzbetreiber
erstellen und verwalten eine Liste der Parteien, die ein Recht auf indikative Informationen über die Gasqualität haben;
arbeiten mit den in der vorstehend genannten Liste aufgeführten Parteien zusammen, um Folgendes zu prüfen:
die bereitzustellenden relevanten Informationen über Gasqualitätsparameter;
die Frequenz der Informationsübermittlung;
die Vorlaufzeit;
die Kommunikationsmethode.
Nach Absatz 3 sind die Fernleitungsnetzbetreiber nicht verpflichtet, zusätzliche Mess- oder Prognosevorrichtungen zu installieren, soweit die nationale Regulierungsbehörde sie nicht dazu verpflichtet. Die in Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i genannten Informationen sind als bestmögliche Schätzung des Fernleitungsnetzbetreibers zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitzustellen und für die interne Verwendung durch den Empfänger der Informationen bestimmt.
Sind Verteilernetzbetreiber für das Management der Gasqualität in ihren Netzen verantwortlich, so veröffentlichen sie gemäß den Artikeln 16 und 17 der…
Kann eine Beschränkung der grenzüberschreitenden Ströme aufgrund von Unterschieden in der Gasqualität von den betreffenden Fernleitungsnetzbetreibern im…
Die Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen gemäß den Artikeln 16 und 17 der Verordnung (EU) 2015/703 detaillierte Informationen zur Qualität des in ihren…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit Anhang II und in der entsprechenden Form die auf ihrem…
die spezifische Liste der Signale und Warnungen, die der/die benachbarte(n) Fernleitungsnetzbetreiber dem/den anderen benachbarten Fernleitungsnetzbetreiber(n)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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