Erwägungsgrund 7 32015R0703
Artikel 13 der vorliegenden Verordnung hat keine Auswirkungen auf die Einheiten oder Bezugsbedingungen, die die Mitgliedstaaten für die Zwecke des Artikels 1 Absatz 2 der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwenden. Die betroffenen Parteien können die im Anhang enthaltene Umrechnungstabelle gemäß der Norm EN ISO 13443 „Erdgas — Standardbezugsbedingungen“ verwenden.