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Benachbarte Fernleitungsnetzbetreiber sollten die Transparenz und die Zusammenarbeit verstärken, wenn Unterschiede in der Gasqualität oder bei den Odorierungspraktiken zwischen den beiden Seiten eines Netzkopplungspunktes zu einem Hindernis für die Integration der Gasmärkte werden könnten. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Gasqualität und Odorierung, gelten unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten.
ein möglicher physischer Fluss des odorierten Gases in das nicht odorierte Fernleitungsnetz oder einen Teil dieses Netzes und angeschlossene nachgeschaltete…
direkt an das Netz des Fernleitungsnetzbetreibers angeschlossene Verteilernetzbetreiber mit Endkunden, deren betriebliche Prozesse durch Änderungen der…
Die Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten zusammen, um Beschränkungen des grenzübergreifenden Handels aufgrund von Unterschieden in der Gasqualität zu vermeiden.…
Eine mangelnde technische, betriebliche und kommunikationsbezogene Harmonisierung könnte Hindernisse für den freien Gasaustausch in der Union nach sich ziehen…
Soweit erforderlich, verlangen die Mitgliedstaaten von den Fernleitungsnetz- und den Verteilernetzbetreibern in ihrem Hoheitsgebiet, dass sie technische…
Kapitel V dieser Verordnung sollte zu einem angemessenen Grad an Harmonisierung des Datenaustauschs führen, um die Vollendung eines funktionierenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.