Erwägungsgrund 10 32024L1788
Die Integration von nachhaltigem Biomethan gemäß den in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Kriterien in das Erdgassystem trägt zur Erreichung der Klimaziele der Union und der Diversifizierung der Energieversorgung bei. Anträge auf Netzanschluss von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Gase sollten von den zuständigen Regulierungsbehörden innerhalb angemessener Fristen bewertet und überwacht werden. Es sollte möglich sein, die Anträge von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Gase auf Netzanschluss auf Übertragungs- und Verteilerebene im Vergleich zu Anträgen auf Netzanschluss von Erzeugungsanlagen für Erdgas und kohlenstoffarmes Gas vorrangig zu behandeln.