Erwägungsgrund 19 32015R0759
Da für die Erstellung europäischer Statistiken eine langfristige operative und finanzielle Planung erforderlich ist, damit ein hohes Maß an Unabhängigkeit gewährleistet ist, sollte der Zeitraum des Europäischen Statistischen Programms derselbe sein wie der des mehrjährigen Finanzrahmens.