Erwägungsgrund 22 32015R0759
Für die Umsetzung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke sind einheitliche Bedingungen notwendig. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der Vorkehrungen, Regeln und Voraussetzungen für diesen Zugang auf Unionsebene übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.