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Um den Aufwand für die statistischen Stellen und die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten, sollten die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen unverzüglich und kostenfrei Zugang zu Verwaltungsunterlagen (einschließlich elektronisch gespeicherter Unterlagen) bekommen und diese verwenden und in die Statistiken integrieren dürfen.
Die nationalen öffentlichen und halböffentlichen Stellen, in deren Zuständigkeitsbereich nach einzelstaatlichem Recht administrative Datenquellen, Datenbanken,…
Die NSÄ sollten zudem frühzeitig zur Gestaltung neuer Verwaltungsunterlagen, die Daten für statistische Zwecke bieten könnten, und zu geplanten Änderungen an…
Folgender Artikel wird eingefügt: Zugang zu Verwaltungsunterlagen sowie deren Verwendung und Integration (1) Damit der Aufwand für die Auskunftgebenden…
Mit den verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die europäischen Statistiken sollte insbesondere der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, entsprechend…
Alle Nutzer sollten zur gleichen Zeit auf dieselben Daten zugreifen können. Die NSÄ sollten Zeitpläne für die Veröffentlichung regelmäßig erscheinender Daten…
Um den Aufwand für die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten, ist es den nationalen Zentralbanken und der EZB gestattet, für die Zwecke der Entwicklung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.