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Darüber hinaus sollte der Umfang der koordinierenden Rolle, die den NSÄ bereits bisher zukommt, klarer festgelegt werden, um auf nationaler Ebene eine effizientere Koordinierung statistischer Tätigkeiten, einschließlich des Qualitätsmanagements, zu erreichen, wobei die vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) wahrgenommenen statistischen Aufgaben gebührend zu berücksichtigen sind. Soweit europäische Statistiken von den nationalen Zentralbanken (NZB) in deren Eigenschaft als Mitglieder des ESZB erstellt werden können, sollten die NSÄ und die NZB entsprechend den nationalen Regelungen eng zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass vollständige und kohärente europäische Statistiken erstellt werden, während gleichzeitig die erforderliche Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB sichergestellt wird.
Die nationale statistische Stelle, die in jedem Mitgliedstaat als die Stelle benannt wird, die für die Koordinierung aller auf nationaler Ebene für die…
Die bestehende gute operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken (NZB) und den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) sowie zwischen Eurostat…
Es ist daher erforderlich, die Tätigkeiten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zu konsolidieren und seine Governance zu verbessern, insbesondere um die…
Obwohl die Mitglieder des ESZB nach dieser Verordnung nicht an der Erstellung europäischer Statistiken teilnehmen, können daher die von einer nationalen…
Gemäß Artikel 5.1 der Satzung arbeiten das ESZB und das ESS eng zusammen, um die erforderliche Kohärenz für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung…
Artikel 5.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) verpflichtet die EZB, zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.