Erwägungsgrund 4 32015R0779
Um zu gewährleisten, dass der zusätzliche erste Vorschussbetrag für die unmittelbare Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verwendet wird, sollte dieser Betrag der Kommission zurückerstattet werden, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung der Beitrag der Union aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den bei der Kommission eingereichten Anträgen auf Zwischenzahlung keine angemessene Höhe erreicht.