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Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates dahin gehend geändert werden, dass unbeabsichtigte Fänge von Tiefseearten, die der Anlandeverpflichtung unterliegen, angelandet und auf die Quoten angerechnet werden.
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates dahin gehend geändert werden, dass…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007des Rates dahin gehend geändert werden, dass bei der…
Werden Meerestiere einer Art, die der Anlandeverpflichtung unterliegt, in Mengen gefangen, die über die zulässigen Anteile gemäß den Anhängen II und III der…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 254/2002 des Rates dahin gehend geändert werden, dass in der…
Die Verordnung (EG) Nr. 254/2002 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1a Der Begriff ‚unbeabsichtigte Fänge‘ bezeichnet…
Werden Meerestiere einer Art, die der Anlandeverpflichtung unterliegt, in Anteilen oder Mengen gefangen, die über die zulässigen Anteile oder Mengen gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.