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Die Verordnung (EG) Nr. 254/2002 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1a Der Begriff ‚unbeabsichtigte Fänge‘ bezeichnet unerwünschte Beifänge von Meerestieren, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates entweder aufgrund ihrer Größe unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung oder aufgrund des Überschreitens der gemäß den Vorschriften über die Fangzusammensetzung und die Beifänge zulässigen Mengen angelandet und auf die Quoten angerechnet werden müssen. 2. In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Jedoch müssen im Falle der Verwendung des in Unterabsatz 1 genannten Fanggeräts alle unbeabsichtigten Fänge von Arten, die der Anlandeverpflichtung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 unterliegen, angelandet und auf die Quoten angerechnet werden.“ 3. In Artikel 4 wird folgender Absatz angefügt: „Absatz 1 gilt nicht für unbeabsichtigte Fänge von Meerestieren, die der Anlandeverpflichtung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 unterliegen. Diese unbeabsichtigten Fänge müssen angelandet und auf die Quoten angerechnet werden.“
„unbeabsichtigte Fänge“ unerwünschte Beifänge von Meerestieren, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „p) ‚unbeabsichtigte Fänge‘ unerwünschte Beifänge…
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „unbeabsichtigte Fänge“ unerwünschte Beifänge von Meerestieren, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr.…
„unbeabsichtigte Fänge“ sind unerwünschte Beifänge von Meerestieren, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 — entweder aufgrund ihrer Größe…
Die Verordnung (EG) Nr. 850/98 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b und in Anhang I Fußnote 5 wird das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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