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Da keine negativen Auswirkungen für die Tiergesundheit gemeldet wurden sowie in Anbetracht der Tatsache, dass in bestimmten Fällen der Aufwand einer Beseitigung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 im Vergleich zu einer Beseitigung an Ort und Stelle unangemessen wäre, erscheint es gerechtfertigt, die vorübergehende Ausnahmeregelung als permanente Option festzulegen, sofern eine solche Beseitigung keine unannehmbaren Gesundheitsrisiken verursacht. Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, mit Sonderbestimmungen für die Anwendung des Artikels 19 Absatz 1 Buchstaben a, b, c, e und f der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, sollte daher mit Bezug auf die Maßnahmen gemäß Anhang VI Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, der auch entsprechend zu ändern ist, ergänzt werden. Nach Absprache mit Mitgliedstaaten und Interessenverbänden soll die Option, der zufolge die Mitgliedstaaten die Erhöhung des Gewichts auf höchstens 50 kg pro Woche beschließen können, gestrichen werden, sobald die vorübergehende Ausnahmeregelung eine permanente Option wird. Zudem sollte Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 gestrichen werden.
den in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140…
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die von Universaldienstanbietern im Sinne des Artikels 2 Absatz…
Die geltende Ausnahmeregelung im Hinblick auf das Vergraben und die Verbrennung tierischer Nebenprodukte sollte auf Gebiete ausgeweitet werden, bei denen…
Nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 können die Mitgliedstaaten die Sammlung, Beförderung und Beseitigung von Material der…
Die Höchstgehalte sollten kontinuierlich angepasst werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen sowie den Änderungen der…
In Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der spezifischen Art des Fluges, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei bestimmten Kategorien von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.