Erwägungsgrund 19 32009R1069
In der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien sind die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Deponie festgelegt. In der vorliegenden Verordnung sollte die Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf Deponien geregelt werden, für die eine derartige Genehmigung erteilt wurde.