Erwägungsgrund 2 32015R0939
Am 12. Juni 2006 wurde in Luxemburg ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (im Folgenden „SAA“) unterzeichnet und trat am 1. April 2009 in Kraft.