Erwägungsgrund 7 32015R0939
Für die Durchführung der einschlägigen Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollte die Kommission von dem mit Artikel 285 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschuss für den Zollkodex unterstützt werden.