Verordnung (EU) 2015/939 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (kodifizierter Text)
Übermittelt ein Mitgliedstaat der Kommission Angaben über einen etwaigen Betrug oder eine etwaige Verweigerung der Amtshilfe, so finden die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union Anwendung, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates.
Erwägungsgrund 6 32015R0939Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen