Erwägungsgrund 1 32015R0941
Die Verordnung (EG) Nr. 153/2002 des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 153/2002 des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.