Erwägungsgrund 6 32015R0941
Im Interesse der Einfachheit und der rechtzeitigen Veröffentlichung der Verordnungen zur Durchführung der Unionszollkontingente sollte vorgesehen werden, dass die Verordnungen über die Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente für „Baby-beef“ von der Kommission mit Unterstützung des in Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses erlassen werden.