Erwägungsgrund 7 32015R0941
Ferner sollte vorgesehen werden, dass die Verordnungen über die Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente, die aufgrund von Verhandlungen über weitere Zollzugeständnisse nach Artikel 29 des SAA eingeräumt werden könnten, von der Kommission mit Unterstützung des mit Artikel 285 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses erlassen werden.