Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zuchtverbände tragen auf Antrag von Züchtern alle reinrassigen Zuchttiere der von seinem Zuchtprogramm betroffenen Rasse in der Hauptabteilung ihres Zuchtbuchs ein oder merken diese zur Eintragung vor, sofern diese Tiere den Anforderungen gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I genügen und, gegebenenfalls, sofern diese Tiere gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 Nachkommen von Zuchttieren sind oder aus deren Zuchtmaterial hervorgehen.
Zuchtverbände dürfen die Eintragung eines reinrassigen Zuchttiers in der Hauptabteilung ihrer Zuchtbücher nicht mit der Begründung ablehnen, dass es bereits in der Hauptabteilung eines Zuchtbuchs derselben Rasse bzw. — im Falle eines mit reinrassigen Zuchtequiden durchgeführten Kreuzungszuchtprogramms — eines Zuchtbuchs für eine andere Rasse eingetragen ist, das von einem anderen gemäß Artikel 4 Absatz 3 anerkannten Zuchtverband bzw. einer in der Liste gemäß Artikel 34 aufgeführten Zuchtstelle in einem Drittland angelegt worden ist.
Wenn die Hauptabteilung in Klassen unterteilt ist, trägt der Zuchtverband reinrassige Zuchttiere, die den Kriterien für eine Eintragung in der Hauptabteilung genügen, in der Klasse ein, die den Merkmalen dieser reinrassigen Zuchttiere entspricht.
ihre reinrassigen Zuchttiere in der Hauptabteilung des von dem Zuchtverband gemäß den Artikeln 18 und 20 angelegten Zuchtbuchs für die Rasse eingetragen werden;
Die Bestimmungen dieser Verordnung über reinrassige Zuchttiere sollten darauf abzielen, den Zugang zum Handel — auf der Grundlage vereinbarter Grundsätze für…
falls zusätzliche Abteilungen gemäß Artikel 17 eingeführt werden oder die Hauptabteilung gemäß Artikel 16 in Klassen unterteilt wird, Angaben zu den Regeln für…
das Zuchttier die Eigenschaften der Rasse oder, im Fall von Hybridzuchtschweinen, die Eigenschaften der Rasse, Linie oder Kreuzung erfüllt, die in dem von dem…
Zuchtverbände, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden anlegen und führen, und Zuchtunternehmen, mit Ausnahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement