Erwägungsgrund 13 32016R1012
Die Begriffe „Zuchttier“ oder „reinrassiges Zuchttier“ sollten nicht so verstanden werden, dass sie nur Tiere betreffen, die noch fortpflanzungsfähig sind. Auch kastrierte Tiere können mit ihren Abstammungs- und Tierzuchtaufzeichnungen zu der Bewertung der genetischen Qualität des Zuchtbestands und damit zur Integrität der Einstufung von Zuchttieren, die auf derartigen Ergebnissen basiert, beitragen. Je nach den Zielen des Zuchtprogramms kann das Fehlen oder der Verlust von Daten aufgrund eines ausdrücklichen Ausschlusses von kastrierten Tieren von der Aufnahme in ein Zuchtbuch oder ein Register möglicherweise zu einer Verzerrung der Ergebnisse der Bewertung der genetischen Qualität von Zuchttieren, die mit diesen kastrierten Tieren genetisch verwandt sind, führen.