Erwägungsgrund 34 32016R1012
Es ist erforderlich, das Verhältnis zwischen Züchtern und Zuchtverbänden klar zu regeln, um insbesondere das Recht auf Teilnahme an dem Zuchtprogramm in dem geografischen Gebiet sicherzustellen, für das es genehmigt ist, und, soweit die Mitgliedschaft von Züchtern vorgesehen ist, um das Recht auf Mitgliedschaft für diese Züchter sicherzustellen. Zuchtverbände sollten Regeln haben, um Streitigkeiten mit Züchtern, die an ihren Zuchtprogrammen teilnehmen, beizulegen und um eine Gleichbehandlung dieser Züchter sicherzustellen. Sie sollten zudem ihre eigenen Rechte und Pflichten sowie die Pflichten der an ihren Zuchtprogrammen teilnehmenden Züchter festlegen.