Erwägungsgrund 36 32016R1012
Die besondere Lage der Hybridzuchtschweinebranche sollte in der Verordnung berücksichtigt werden. Die meisten privaten Unternehmen in der Hybridzuchtschweinbranche haben geschlossene Produktionssysteme und bewirtschaften ihren eigenen Zuchtbestand. Daher sollten für diese Unternehmen eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme von Züchtern an den Zuchtprogrammen und auf das Recht auf Aufnahme von Hybridzuchtschweinen in die Zuchtregister.