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Die insbesondere mit der Anwendung der Richtlinie 90/427/EWG sowie — in geringerem Maße — mit der Anwendung der Richtlinien 89/361/EWG und 2009/157/EG — gemachten Erfahrungen zeigen, dass zur wirksamen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Züchtern und Zuchtverbänden präzisere Bestimmungen erforderlich sind; Grundlage müssen eine klar festgelegte Satzung sowie klar definierte Rechte und Pflichten der Züchter sein. Dies lässt sich am ehesten erreichen, indem die Streitigkeiten innerhalb der Rechtsordnung des Mitgliedstaats beigelegt werden, in dem sie entstanden sind.
Zuchtverbände und Zuchtunternehmen sind unbeschadet der Rolle der Gerichte dafür verantwortlich, Streitfälle zu schlichten, die zwischen Züchtern und zwischen…
Es ist erforderlich, das Verhältnis zwischen Züchtern und Zuchtverbänden klar zu regeln, um insbesondere das Recht auf Teilnahme an dem Zuchtprogramm in dem…
Folgende Entscheidungen der Kommission — betreffend unter anderem tierartspezifische Kriterien für die Genehmigung oder Anerkennung von Zuchtverbänden und…
Für die Auflistung anerkannter Zuchtverbände und Zuchtunternehmen sollte diese Verordnung ähnliche Verfahren, wie sie in den bisherigen Richtlinien 88/661/EWG,…
In den vergangenen 20 Jahren musste die Kommission auf zahlreiche Beschwerden von Züchtern und Akteuren, die Zuchtprogramme durchführen, wegen der…
Auf der Grundlage der Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG and 2009/157/EG hat die Kommission nach Konsultation der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.