Erwägungsgrund 14 32016R1012
Die Bestimmungen dieser Verordnung über reinrassige Zuchttiere sollten darauf abzielen, den Zugang zum Handel — auf der Grundlage vereinbarter Grundsätze für die Anerkennung von Zuchtverbänden, die Rassen führen, und für die Genehmigung ihrer jeweiligen Zuchtprogramme — zu gewährleisten. Diese Verordnung sollte zudem Bestimmungen für die Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung der Zuchtbücher und in die verschiedenen Merkmalklassen der Hauptabteilung, wenn es solche Klassen gibt, festlegen. Sie sollte auch Bestimmungen für die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung sowie Bestimmungen für die Zulassung von Zuchttieren zur Zucht sowie für den Inhalt der Tierzuchtbescheinigungen festlegen.