Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dem Dossier nach Anhang XV wird eine Beschränkung anorganischer Ammoniumsalze vorgeschlagen, die Zellstoffisoliermaterial als Flammschutzmittel zugesetzt werden, da sie unter bestimmten Bedingungen zur Emission von Ammoniakgas führen. In dem Dossier wird vorgeschlagen, einen Grenzwert von 3 ppm für die Emission von Ammoniak aus mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltem Zellstoffisoliermaterial festzusetzen, dafür aber keinen Grenzwert für den Gehalt an Ammoniumsalzen in Zellstoffisoliermaterial. In dem Dossier wurde nachgewiesen, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.
Für Ammoniak darf, sofern zur Minderung der Emissionen von Stickstoffoxiden ein Verfahren der selektiven nichtkatalytischen Reduktion eingesetzt wird, ein…
Am 25. Juni 2015 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen gelangte die Kommission…
Den Interessenträgern sollte genügend Zeit dafür eingeräumt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei der Verwendung anorganischer Ammoniumsalze in…
Der RAC schlug vor, dass die Beschränkung für das Inverkehrbringen von anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial — und zwar sowohl für…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag angefügt: „65. Anorganische Ammoniumsalze · 1. Dürfen weder in…
Derzeit gibt es keine spezifische Methode, nach der die Emission von Ammoniak aus mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltem Zellstoffisoliermaterial gemessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.