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Am 25. Juni 2015 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltes Zellstoffisoliermaterial eine unannehmbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Emission von Ammoniak eine Konzentration von 3 ppm unter den angegebenen Testbedingungen erreicht oder überschreitet.
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
In dem Dossier nach Anhang XV wird eine Beschränkung anorganischer Ammoniumsalze vorgeschlagen, die Zellstoffisoliermaterial als Flammschutzmittel zugesetzt…
Der RAC schlug vor, dass die Beschränkung für das Inverkehrbringen von anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial — und zwar sowohl für…
Den Interessenträgern sollte genügend Zeit dafür eingeräumt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei der Verwendung anorganischer Ammoniumsalze in…
Der RAC und der SEAC vereinbarten mit der Französischen Republik, dass für mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltes Zellstoffisoliermaterial für die…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag angefügt: „65. Anorganische Ammoniumsalze · 1. Dürfen weder in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.