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Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung an und kam darin zu dem Schluss, dass die Freisetzung von Ammoniak aus Zellstoffisoliermaterialgemischen und -erzeugnissen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, gegen die vorzugehen ist. Der RAC stellte ferner fest, dass es sich bei der vorgeschlagenen Beschränkung in der vom RAC abgeänderten Form um die am besten geeignete unionsweite Maßnahme zur wirksamen Minderung der festgestellten Gefahren handelt.
Am 25. Juni 2015 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen gelangte die Kommission…
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier…
Am 5. Juni 2015 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme…
Am 10. Juni 2015 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene…
Am 28. November 2012 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung („RAC“) einvernehmlich seine Stellungnahme zu der in dem Dossier nach Anhang XV…
Am 6. März 2013 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) einvernehmlich seine Stellungnahme zu der in dem Dossier nach Anhang XV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.