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Der SEAC kam zu dem Schluss, dass den Wirtschaftsteilnehmern zwei Jahre und nicht ein Jahr, wie im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen wurde, eingeräumt werden sollten, damit sie über ausreichend Zeit verfügen und damit gewährleisten können, dass die Emissionen von Ammoniak aus anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial unter dem angegebenen Grenzwert liegen.
Den Interessenträgern sollte genügend Zeit dafür eingeräumt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei der Verwendung anorganischer Ammoniumsalze in…
Der SEAC stimmte den vom RAC vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC eine Übergangsfrist von drei Jahren anstelle der im Dossier gemäß Anhang XV…
Am 25. Juni 2015 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen gelangte die Kommission…
Der RAC schlug vor, dass die Beschränkung für das Inverkehrbringen von anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial — und zwar sowohl für…
Der RAC und der SEAC vereinbarten mit der Französischen Republik, dass für mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltes Zellstoffisoliermaterial für die…
In dem Dossier nach Anhang XV wird eine Beschränkung anorganischer Ammoniumsalze vorgeschlagen, die Zellstoffisoliermaterial als Flammschutzmittel zugesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.