Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Union sind anfechtbare Subventionen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten. Umso mehr verzerren von Drittländern gewährte anfechtbare Subventionen den Handel. Die Höhe der von der Kommission genehmigten staatlichen Beihilfen wurde im Laufe der Zeit kontinuierlich verringert. Bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichsmaßnahmen ist es im Allgemeinen nicht mehr möglich, die Regel des niedrigeren Zolls anzuwenden.
Abweichend von Artikel 211 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 des Rates sowie im Einklang mit…
Abweichend von Absatz 1 finden die Artikel 107 bis 109 AEUV keine Anwendung auf Zahlungen, die von den Mitgliedstaaten gemäß und in Übereinstimmung mit…
Angebote, die aufgrund einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ungewöhnlich niedrig sind,…
Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „Der Ausgleichszoll darf die ermittelte Gesamthöhe der anfechtbaren Subventionen nicht übersteigen.…
Die Vorschriften über staatliche Beihilfen in den Artikeln 107, 108 und 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gelten für die…
Wenn die Kommission ihre Untersuchung gemäß Artikel 27 beschränkt, dürfen die Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Ausführern oder Herstellern, die sich gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.