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Die in Anhang II aufgeführten Ursprungsregeln werden angewandt, um festzustellen, ob Waren Ursprungswaren der in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten sind.
Ursprungsregeln im Anhang eines mit den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten geschlossenen Abkommens haben Vorrang vor den Ursprungsregeln in Anhang II, sobald das betreffende Abkommen vorläufig angewandt wird oder in Kraft tritt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die Kommission unterrichtet die Marktteilnehmer mit einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom Tag der vorläufigen Anwendung bzw. des Inkrafttretens, von dem ab die in dem Abkommen festgelegten Ursprungsregeln für Waren mit Ursprung in den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten gelten
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte bezüglich technischer Änderungen des Anhangs II zu erlassen, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen der Zollvorschriften der Union Rechnung zu tragen.
Beschlüsse bezüglich der Handhabung des Anhangs II werden gemäß dem in Artikel 19 Absatz 5 genannten Prüfverfahren erlassen.
Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 36 zur Änderung des Anhangs II auf…
Für Einfuhren nach dieser Verordnung sollten für einen Übergangszeitraum die in Anhang II aufgeführten Ursprungsregeln gelten. An die Stelle dieser Regeln…
Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 enthält die Ursprungsregeln für Waren mit Ursprung im Gebiet der Vertragsparteien.
Die Verfahren für die Kontrolle des Ursprungs der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse sind in den Anhängen II und III und in den einschlägigen Rechtsvorschriften…
Für die Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen, die zur Anwendung der Regeln in Anhang II (Über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“…
Für die Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen, die zur Anwendung der Regeln in Anhang II (Über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.