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Es ist außerdem im Hinblick auf Fischereifahrzeuge, die ihre Fänge unsortiert anlanden, angemessen, die erlaubte Toleranzspanne bei den im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen der an Bord behaltenen Mengen anzupassen.
Verglichen mit den angelandeten Mengen oder mit dem Ergebnis einer Inspektion ist die erlaubte Toleranzspanne bei den in der Umladeerklärung eingetragenen…
Abweichend von Absatz 3 gelten im Falle von Fischereien gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EU) Nr.…
Ungeachtet des Absatzes 1 gilt für Anlandungen in gelisteten Häfen gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 die dort festgelegte…
Ungeachtet der Absätze 1 und 2 ist es erlaubt, die in Absatz 1 genannten, unbeabsichtigt gefangenen Meerestiere an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden,…
Zum Zeitpunkt der Anlandung sollten die Eintragungen in die Fischereilogbücher der Fischereifahrzeuge überprüft werden. Dementsprechend sollten die Personen,…
Nur Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, für die der Flaggenmitgliedstaat eine spezielle Fangerlaubnis gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1627/94 erteilt hat, sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.