Erwägungsgrund 21 32009R1224
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Anlandungen in ihren Häfen zu überwachen. Deshalb sollte vorgesehen werden, dass Fischereifahrzeuge, die in Fischereien tätig sind, für die ein Mehrjahresplan gilt, die Fischereilogbuchdaten elektronisch aufzeichnen müssen, die Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Häfen sie anlanden möchten, von ihrer Absicht in Kenntnis setzen müssen. Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, den Zugang zu verwehren, wenn die geforderten Angaben unvollständig sind.