Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es wird ein Ad-hoc-Ausschuss aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten, in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt, eingesetzt.
Der in Absatz 1 genannte Ad-hoc-Ausschuss trifft alle zur Erleichterung der Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere durch die Vereinfachung des Austauschs und der regelmäßigen Aktualisierung bewährter Verfahren für Folgendes:
Anwendung dieser Verordnung zwischen den Mitgliedstaaten;
Unterbindung von Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden sowie beglaubigten Kopien und beglaubigten Übersetzungen;
Rückgriff auf elektronische Fassungen öffentlicher Urkunden;
Verwendung mehrsprachiger Formulare;
entdeckte gefälschte Dokumente.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.