Erwägungsgrund 22 32016R1191
Einziger Zweck der mehrsprachigen Formulare sollte es sein, die Übersetzung der öffentlichen Urkunden, der die Formulare beigefügt sind, zu erleichtern. Daher sollten solche Formulare nicht als eigenständige Dokumente zwischen den Mitgliedstaaten in Umlauf kommen. Sie sollten weder dem gleichen Zweck dienen noch die gleichen Ziele verfolgen wie Auszüge aus oder wörtliche Abschriften von Personenstandsregistern, mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsregistern, mehrsprachige und verschlüsselte Auszüge aus Personenstandsregistern oder mehrsprachige und verschlüsselte Personenstandsbescheinigungen, wie sie im CIEC-Übereinkommen Nr. 2 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation, im CIEC-Übereinkommen Nr. 16 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern und im CIEC-Übereinkommen Nr. 34 über die Ausstellung mehrsprachiger und verschlüsselter Auszüge aus Personenstandsregistern und mehrsprachiger und verschlüsselter Personenstandsbescheinigungen vorgesehen sind.