Erwägungsgrund 15 32016R1411
Nachdem Lallemand Health Solutions einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf die Wirkung von Bifidobacterium bifidum CNCM I-3426 im Hinblick auf den Schutz vor Krankheitserregern in den oberen Atemwegen (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00673) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Bifidobacterium bifidum CNCM I-3426 erhöht bei gesunden Erwachsenen den Anteil der gesunden Tage durch Aufrechterhaltung der normalen Immunabwehr unter Alltagsbedingungen wie moderatem Stress“.