Erwägungsgrund 9 32016R1411
Nachdem Synbiotec S.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich SYNBIO®, einer Kombination aus Lactobacillus rhamnosus IMC 501® und Lactobacillus paracasei IMC 502®, und der Aufrechterhaltung eines normalen Stuhlgangs abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00567). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „SYNBIO® verbleibt im Darmtrakt und fördert die natürliche Regelmäßigkeit der Darmtätigkeit und trägt so zum Erhalt und zur Verbesserung des Darmwohlbefindens bei“.