Erwägungsgrund 17 32016R1413
Im Hinblick auf die verpflichtenden Angaben zur Kennzeichnung des Mahlzeitersatzes für eine gewichtskontrollierende Ernährung, sollten die Anforderungen an Informationen über Lebensmittel gemäß der Richtlinie 96/8/EG in den Verwendungsbedingungen für die betreffenden gesundheitsbezogenen Angaben beibehalten werden.