Erwägungsgrund 5 32016R1413
Die Richtlinie 96/8/EG enthält Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, die eine Tagesration ganz oder teilweise ersetzen, und schreibt vor, welche Angaben in der Kennzeichnung dieser Erzeugnisse erscheinen müssen. Sie sieht vor, dass Erzeugnisse, die als Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten im Rahmen der Tagesration angeboten werden, unter der Bezeichnung „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ angeboten werden.