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Spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung legen alle ÜNB allen Regulierungsbehörden einen gemeinsamen Vorschlag für gemeinsame Anforderungen und für die Einrichtung der zentralen Vergabeplattform vor. In dem Vorschlag werden die verschiedenen Optionen für die Einrichtung und Leitung der zentralen Vergabeplattform dargelegt, einschließlich der Entwicklung durch ÜNB oder in ihrem Namen tätige Dritte. Der Vorschlag der ÜNB bezieht die in Artikel 50 beschriebenen allgemeinen Aufgaben der zentralen Vergabeplattform und die Anforderungen für die Kostendeckung gemäß Artikel 59 ein.
Die funktionellen Anforderungen für die zentrale Vergabeplattform umfassen mindestens:
die voraussichtlich abgedeckten Gebotszonengrenzen;
die technische Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der angebotenen Dienste;
die Betriebsabläufe;
die anzubietenden Produkte;
die Zeitbereiche für die Vergabe langfristiger Kapazität;
die Vergabemethoden und -algorithmen;
die Grundsätze der Abrechnung und des Risikomanagements für die vergebenen Produkte;
einen einheitlichen Rahmen für die Verträge mit den Marktteilnehmern;
die Datenschnittstellen.
In den technischen und funktionellen Anforderungen werden die für die vertragsgegenständlichen Bau- oder Dienstleistungen geforderten Merkmale festgelegt. Sie…
die Anforderungen in Anhang I für die betreffende Produktfunktionskategorie erfüllen;
oder in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen gemäß Buchstabe b unter Bezugnahme auf die Spezifikationen gemäß Buchstabe a als Mittel zur Vermutung…
entweder in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen gemäß Nummer 2 unter Bezugnahme auf die in Anhang III der Richtlinie 2009/81/EG definierten…
in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen gemäß Buchstabe a unter Bezugnahme auf die technischen Spezifikationen gemäß Buchstabe b als Mittel zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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