Erwägungsgrund 6 32016R1719
Damit langfristige Übertragungsrechte auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden können, muss die zentrale Vergabeplattform alle für die Auktion relevanten Informationen vor Beginn der Auktion veröffentlichen. Die Nominierungsvorschriften sollten ausführliche Informationen zum Nominierungsverfahren für physikalische Übertragungsrechte sowie zu den Vorgaben, Zeitplänen, Marktschlusszeitpunkten und der Zulässigkeit des Austausches zwischen den Marktteilnehmern enthalten.